Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen intransparente Preisgestaltung vor
Erst 1 Euro für sieben Tage, anschließend knapp 30 Euro monatlich: Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen informierte das dänische Vermietungsportal rentola.de Wohnungssuchende nicht ausreichend transparent über die tatsächlichen Kosten einer Mitgliedschaft. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat nun Klage eingereicht.
Wer eine Wohnung sucht, kommt heute häufig nicht an Online-Portalen vorbei. Gerade angesichts des angespannten Wohnungsmarkts und der hohen Nachfrage sind sie für viele Wohnungssuchende eine wichtige Anlaufstelle. Umso wichtiger ist es, dass die Kosten für kostenpflichtige Zugänge oder Mitgliedschaften klar und unmissverständlich dargestellt werden.
1-Euro-Angebot mit monatlichen Folgekosten
Auslöser der Klage ist die Beschwerde einer sächsischen Verbraucherin. Um ein Wohnungsangebot einsehen zu können, musste sie zunächst 1 Euro für einen siebentägigen Zugang zahlen. Der Hinweis auf die anschließende automatische Verlängerung in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft für 29,99 Euro pro Monat erschien erst weiter unten auf der Seite – in hellgrauer und schwer lesbarer Schrift.
„Aus unserer Sicht genügte diese Darstellung nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine transparente Preisangabe“, sagt Niklas Zehrfeld, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.
Rentola.de reagiert – Unterlassungserklärung bleibt aus
Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnte rentola.de daraufhin ab. Das Unternehmen passte die Preisdarstellung an und weist die mittlerweile auf 49 Euro gestiegenen monatlichen Kosten nun deutlicher aus. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gab rentola.de jedoch nicht ab.
Damit besteht aus rechtlicher Sicht weiterhin das Risiko, dass das Unternehmen die beanstandete Gestaltung erneut verwendet. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat aus diesem Grund Klage eingereicht.
Klage für mehr Transparenz bei Preisangaben
„Wer heute eine Wohnung sucht, muss heute oft schon vorab Geld ausgeben – etwa für Wohnungsportale, Bonitätsauskünfte oder Besichtigungen. Umso wichtiger ist, dass diese Kosten von Anfang an klar erkennbar sind. Wer mit einem Testzugang für 1 Euro wirbt, muss ebenso deutlich darauf hinweisen, was danach fällig wird. Mit der Klage wollen wir Rechtssicherheit schaffen und Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhaft vor intransparenten Preisangaben schützen", so Niklas Zehrfeld.
