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Über 329.000 Amazon-Kundinnen und Kunden setzen starkes Zeichen für faire Verbraucherrechte

Verbraucherzentrale Sachsen kritisiert starres Opt-in-System und setzt zusätzlich auf Gewinnabschöpfungsklage
 
Die reguläre Frist zur Eintragung in das Klageregister der Sammelklage gegen Amazon Digital Germany GmbH aus München endete am 9. Juni 2026. Mit insgesamt 329.903 Anmeldungen unterstreichen die Verbraucher*innen das enorme Interesse an einer Klärung der Praktiken des Streaming-Dienstes.

„Dass sich knapp 330.000 Menschen unserer Klage angeschlossen haben, ist ein eindrucksvolles Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland“, erklärt Beate Saupe, von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Dies zeigt, dass die Verbraucher*innen nicht bereit sind, einseitige Vertragsänderungen bei digitalen Abonnements einfach hinzunehmen. Wir fühlen uns durch diesen großen Zuspruch in unserer Arbeit sehr bestärkt.“

Die hohe Beteiligung unterstreicht den Willen der Verbraucher*innen, ihre Rechte gegenüber großen Konzernen geltend zu machen. Gleichzeitig verdeutlicht die Zahl aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen die systembedingte Schwäche des deutschen Opt-in-Verfahrens: Wer von der Klage profitieren möchte, muss zunächst selbst aktiv werden. Viele Betroffene kennen ihre Rechte nicht oder scheuen den bürokratischen Aufwand. „Sammelklagen erreichen daher nur einen kleinen Bruchteil der Betroffenen“, so Saupe.

Wie geht es jetzt weiter?
Mit der Schließung des Registers endet die Phase der Anmeldungen. Für alle registrierten Teilnehmer*innen beginnt nun die Phase der gerichtlichen Klärung. Ein wichtiger Meilenstein steht unmittelbar bevor, denn das Urteil in diesem Verfahren wird für den 17. Juli 2026 erwartet.
Die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht fand am 19. Mai 2026 statt. Nach den rechtlichen Hinweisen des Gerichts muss die Verbraucherzentrale Sachsen damit rechnen, in erster Instanz zu unterliegen.

„Sollte das Gericht unsere Klage abweisen, werden wir die Entscheidung vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen“, betont Saupe. Schließlich betrifft die Frage, ob Unternehmen laufende Verträge einseitig verschlechtern können, Millionen von Verbraucher*innen.

Gewinnabschöpfungsklage soll unrechtmäßige Gewinne abschöpfen
Unabhängig von der Sammelklage verfolgt die Verbraucherzentrale Sachsen eine weitere Klage gegen Amazon. Mit der bereits Ende letzten Jahres eingereichten Gewinnabschöpfungsklage soll verhindert werden, dass das Unternehmen aus einem Rechtsverstoß wirtschaftliche Vorteile behält. „Niemand soll durch einen Rechtsverstoß wirtschaftliche Vorteile ziehen“, so Saupe. Ziel des Verfahrens ist es, sämtliche Gewinne abzuschöpfen, die Amazon durch die umstrittene Werbeeinführung gegenüber Verbraucher*innen erzielt hat, die nicht an der Sammelklage beteiligt sind. Die abgeschöpften Gelder würden im Erfolgsfall dem Bundeshaushalt zufließen.

Weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Amazon
Parallel zur Prime Video-Klage führt die Verbraucherzentrale NRW eine separate Sammelklage gegen Amazon. Diese betrifft die Preiserhöhungen für Prime-Mitgliedschaften aus dem Jahr 2022. Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt betroffenen Prime-Mitgliedern zu prüfen, ob sie sich dieser Klage anschließen können.
Informationen zur Klage und einen Klage-Check bietet die Verbraucherzentrale NRW

auf ihrer Internetseite an.
 
 
Weitere Informationen zur sächsischen Sammelklage unter:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn