Warum sich die Teilnahme lohnt und was sie bewirken kann
Werbung trotz Abo, zusätzliche Kosten für den bisherigen Standard: Millionen von Nutzer*innen
bekommen seit 2024 bei Amazon Prime Video nicht das, wofür sie zahlen. Die einseitige Verschlechterung des Abo-Modells sorgt für anhaltende Kritik. Zur Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen
haben sich bislang rund 220.000 Betroffene angemeldet – ein Bruchteil derer, die Ansprüche geltend machen könnten.
Trotz der breiten Betroffenheit zögern viele Verbraucher*innen noch.
„Wir gehen davon aus, dass als Gründe unter anderem die als zu gering eingeschätzte individuelle
Streitsumme sowie die Annahme eine Rolle spielen, dass eine Beteiligung an der Sammelklage kompliziert ist“, so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.
Durch die lange Wartezeit bis zum Verhandlungstermin geht es inzwischen um rund 80 Euro pro Abo –
Tendenz steigend. Zudem ist die Teilnahme kostenlos und mit der Online-Anleitung der Verbraucherzentrale
Sachsenunkompliziert in wenigen Minuten erledigt.
Die Verbraucherschützer*innen rufen daher alle Prime-Nutzer*innen dazu auf, sich der Klage
anzuschließen und ein Zeichen zu setzen. „Wer untätig bleibt, verzichtet möglicherweise auf Geld“, betont Andreas Eichhorst.
Gewinne abschöpfen oder selbst
profitieren
Parallel zur Sammelklage geht die Verbraucherzentrale Sachsen noch einen Schritt weiter: Mit einer
Gewinnabschöpfungsklage soll verhindert werden, dass Amazon sich durch die umstrittenen Änderungen wirtschaftlich bereichert. Ziel ist es, unrechtmäßig erzielte Gewinne aus Werbung oder
Zusatzgebühren abzuschöpfen.
Für Betroffene bedeutet das konkret: Wer sich an der Sammelklage beteiligt, kann im Erfolgsfall mit
bis zu rund 80 Euro oder mehr rechnen. Wer sich nicht einträgt, geht leer aus. Mögliche Gewinne fließen dann an den Staat, wenn die zweite Klage Erfolg hat.
„Wir wollen verhindern, dass sich rechtswidriges Verhalten lohnt“, sagt Andreas Eichhorst. „Vor
allem aber wollen wir, dass in erster Linie die betroffenen Verbraucher*innen profitieren – und dann der Staat.“
Teilnahme nur noch für begrenzte Zeit
möglich
Die Teilnahme an der Sammelklage ist weiterhin möglich, jedoch nur noch für begrenzte Zeit.
Teilnahmeberechtigt sind alle, die am 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten – unabhängig davon, ob sie Werbung akzeptieren oder für Werbefreiheit zusätzlich zahlen.
Die Anmeldung ist kostenfrei und erfolgt online über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz
(BfJ).
Weitere Informationen zur Teilnahme
unter:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn
