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Erst werbefrei, dann Werbung und nun vor Gericht

Verbraucherzentrale Sachsen zieht mit über 218.000 Betroffenen

gegen Amazon vor das OLG München
 
Werbefrei gebucht, plötzlich Werbung gesehen – und für den alten Zustand extra zahlen? Was für viele Verbraucher*innen nach einem schlechten Deal klingt, ist seit 2024 Realität bei Amazon Prime Video. Die nachträgliche Einführung von Werbung sowie zusätzliche Kosten für eine werbefreie Nutzung betreffen Millionen Kund*innen in Deutschland. Doch darf ein Unternehmen laufende Verträge einfach so verändern?

Mit genau dieser Frage befasst sich nun das Bayerische Oberste Landesgericht in München. Mehr als 218.000 Betroffene haben sich bisher der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen angeschlossen – einem der größten Verfahren dieser Art in Deutschland. Im Kern geht es darum, ob Amazon bestehende Vertragsleistungen nachträglich verschlechtern und Kund*innen vor die Wahl stellen durfte: Werbung akzeptieren oder mehr bezahlen.

Die mündliche Verhandlung markiert einen entscheidenden Moment – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für den Umgang mit digitalen Abo-Modellen insgesamt.


Wann:   Dienstag, 19. Mai 2026 | 10:00 Uhr

Wo:       Oberlandesgericht München in der JVA Stadelheim
              Stettnerstraße 10, 81549 München 
              Sitzungssaal 1/2, UG