Verbraucherzentrale Sachsen zieht mit über 218.000 Betroffenen
gegen Amazon vor
das OLG München
Werbefrei gebucht, plötzlich Werbung gesehen – und für den alten Zustand extra zahlen? Was für viele Verbraucher*innen nach einem schlechten Deal klingt, ist seit 2024 Realität bei Amazon Prime
Video. Die nachträgliche Einführung von Werbung sowie zusätzliche Kosten für eine werbefreie Nutzung betreffen Millionen Kund*innen in Deutschland. Doch darf ein Unternehmen laufende Verträge
einfach so verändern?
Mit genau dieser Frage befasst sich nun das Bayerische Oberste Landesgericht in München. Mehr als 218.000 Betroffene haben sich bisher der Sammelklage der Verbraucherzentrale
Sachsen angeschlossen – einem der größten Verfahren dieser Art in Deutschland. Im Kern geht es darum, ob Amazon bestehende Vertragsleistungen nachträglich verschlechtern und Kund*innen
vor die Wahl stellen durfte: Werbung akzeptieren oder mehr bezahlen.
Die mündliche Verhandlung markiert einen entscheidenden Moment – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für den Umgang mit digitalen Abo-Modellen insgesamt.
Wann: Dienstag, 19.
Mai 2026 | 10:00 Uhr
Wo: Oberlandesgericht München in der JVA Stadelheim
Stettnerstraße 10, 81549 München
Sitzungssaal 1/2, UG
